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Corona- Verordnung vom 30.10.2020

Liebe Mitglieder,

die Allgemeinverfügung Nr. 17 des Landkreises und auch die Niedersächsische Corona- Verordnung vom 30.10.2020 liegen jetzt vor. Daraus ergeben sich für die SportlerInnen des WSVM immerhin eingeschränkte Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen. Zwar ist das Sporttreiben eigentlich generell verboten, aber laut Corona-Verordnung ist „die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen“ weiterhin zulässig. (Nds. Verordnung § 10, Abs 7). Einer- und Zweierfahren sind also weiterhin möglich, Viererfahren nur im Familienverband. Die Fitnessräume (s.u.) können von zwei Personen gleichzeitig genutzt werden. Im Dachgeschoss wird ein Behelfsfitnessraum eingerichtet, dort stehen zwei Ergos und weiteres Sportgerät für zwei weitere Personen zur Verfügung.

Boote (zwei Stunden) und Räume (eine Stunde, mit der Option zu verlängern) sind in der Zeit von 07 – 21 Uhr über das schon im Frühjahr genutzte Buchungssystem zu nutzen. Bitte haltet euch nur so lange wie nötig im Bootshaus auf.

Um den weiteren Regeln der Rundverfügung und der Verordnung Genüge zu tun, hat der Vorstand die unten aufgeführten Punkte beschlossen. Diese sind strikt einzuhalten. Der Vorstand behält sich vor, bei schwerwiegenden Verstößen Nutzungsverbote auszusprechen.

  • Beim Betreten des Bootshauses sind die Hände zu desinfizieren.
  • Alle Nutzer tragen sich zwingend in EFA oder die ausliegenden Fitnessraum – Nutzerbücher ein.
  • Es dürfen maximal jeweils zwei Personen gleichzeitig im Fitnessraum und im Dachgeschoss Sport treiben.
  • Kontaktflächen an genutzten Geräten müssen nach Nutzung desinfiziert werden.
  • Für ausreichende Lüftung muss zwingend gesorgt werden.
  • Umkleideräumen und Duschen dürfen nicht genutzt werden.
  • Im Bootshaus und auf dem Bootshausgelände gilt eine Maskenpflicht, wenn nicht Sport betrieben wird.
    Wichtig ist dem Vorstand, dass unter allen Umständen die Gesundheit unserer Mitglieder zu schützen ist! Bleibt daher bitte unbedingt zuhause, wenn ihr euch auch nur leicht krank fühlt und/oder nur leichte Erkältungssymptome bei euch feststellt. Diese Regelungen gelten ab dem 2. November bis auf Widerruf.Für den Vorstand des Wassersportvereins Meppen
    Harald Hillers