image/svg+xml

Corona- Verordnung vom 30.10.2020

Liebe Mitglieder,

die Allgemeinverfügung Nr. 17 des Landkreises und auch die Niedersächsische Corona- Verordnung vom 30.10.2020 liegen jetzt vor. Daraus ergeben sich für die SportlerInnen des WSVM immerhin eingeschränkte Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen. Zwar ist das Sporttreiben eigentlich generell verboten, aber laut Corona-Verordnung ist „die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen“ weiterhin zulässig. (Nds. Verordnung § 10, Abs 7). Einer- und Zweierfahren sind also weiterhin möglich, Viererfahren nur im Familienverband. Die Fitnessräume (s.u.) können von zwei Personen gleichzeitig genutzt werden. Im Dachgeschoss wird ein Behelfsfitnessraum eingerichtet, dort stehen zwei Ergos und weiteres Sportgerät für zwei weitere Personen zur Verfügung.

Boote (zwei Stunden) und Räume (eine Stunde, mit der Option zu verlängern) sind in der Zeit von 07 – 21 Uhr über das schon im Frühjahr genutzte Buchungssystem zu nutzen. Bitte haltet euch nur so lange wie nötig im Bootshaus auf.

Um den weiteren Regeln der Rundverfügung und der Verordnung Genüge zu tun, hat der Vorstand die unten aufgeführten Punkte beschlossen. Diese sind strikt einzuhalten. Der Vorstand behält sich vor, bei schwerwiegenden Verstößen Nutzungsverbote auszusprechen.

  • Beim Betreten des Bootshauses sind die Hände zu desinfizieren.
  • Alle Nutzer tragen sich zwingend in EFA oder die ausliegenden Fitnessraum – Nutzerbücher ein.
  • Es dürfen maximal jeweils zwei Personen gleichzeitig im Fitnessraum und im Dachgeschoss Sport treiben.
  • Kontaktflächen an genutzten Geräten müssen nach Nutzung desinfiziert werden.
  • Für ausreichende Lüftung muss zwingend gesorgt werden.
  • Umkleideräumen und Duschen dürfen nicht genutzt werden.
  • Im Bootshaus und auf dem Bootshausgelände gilt eine Maskenpflicht, wenn nicht Sport betrieben wird.
    Wichtig ist dem Vorstand, dass unter allen Umständen die Gesundheit unserer Mitglieder zu schützen ist! Bleibt daher bitte unbedingt zuhause, wenn ihr euch auch nur leicht krank fühlt und/oder nur leichte Erkältungssymptome bei euch feststellt. Diese Regelungen gelten ab dem 2. November bis auf Widerruf.Für den Vorstand des Wassersportvereins Meppen
    Harald Hillers

Terminabsage für das Abrudern

Liebe Mitglieder,

im Vorstandsprotokoll vom August hatten wir, der Vorstand, den 25.10.2020 als Termin für das diesjährige Abrudern in Aussicht gestellt. Leider muss auch dieser Termin, wie so viele andere im Jahr 2020, aufgrund des Corona-Virus abgesagt werden.

Vor dem Hintergrund der ansteigenden Infektionszahlen und um die Mitglieder vor einer eventuellen Ansteckung zu schützen, haben wir uns entschieden, ein offizielles Abrudern in diesem Jahr nicht durchzuführen. Eine Durchführung des Termins in anderer Art und Weise scheint uns derzeit ebenfalls nicht planbar, weil am Montag einer Woche unklar ist, was für weitere Einschränkungen im Laufe der Woche eventuell folgen.

Wir hoffen auf Euer Verständnis, so schade dies auch ist!

Für den Vorstand
mit rudersportlichen Grüßen

Steffi Albers
(Schriftführerin)